1. ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – EINWENDBARKEIT
  2. AUFTRAGSERTEILUNG/ANGEBOT
  3. NACHWEIS
  4. ANZAHLUNG
  5. ABGABEFRIST
  6. VERPFLICHTUNGEN DES DIENSTLEISTERS
  7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
  8. VERTRAULICHKEIT
  9. FORMAT
  10. HAFTUNG
  11. VERBESSERUNGEN UND KORREKTURLESEN
  12. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
  13. GEISTIGES EIGENTUM
  14. ANNULLIERUNG
  15. GÜTLICHE EINIGUNG

1. ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – EINWENDBARKEIT
Mit jeder Auftragserteilung stimmt der Kunde den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Bezugnahme auf ein weiteres Dokument uneingeschränkt zu. Andere Geschäftsbedingungen haben gegenüber diesen AGBs keinen Vorrang, es sei denn, eine förmliche und schriftliche Ausnahmeregel wurde auf dem entgültigen Auftragsschein vermerkt.

Die Erbringung von Leistungen durch den Dienstleister setzt die Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verzicht auf die Berücksichtigung seiner eigenen Allgemeinen Kaufbedingungen voraus. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen können, sofern sie nicht ausdrücklich angenommen wurden, auf keinen Fall gegenüber dem Dienstleister geltend gemacht werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Dienstleister.

Beruft der Dienstleister sich zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist dies NICHT so dahingehend zu deuten, dass er später von einer dieser Bedingungen Abstand nimmt.

2. AUFTRAGSERTEILUNG/ANGEBOT
Der Kunde erhält vor jeder Auftragserteilung ein kostenloses Angebot vom Dienstleister. Das Angebot wird nach Einsicht der zu übersetzenden Dokumente oder der vom Kunden übermittelten Informationen erstellt.

Das vom Dienstleister per Post, Fax oder E-Mail an den Kunden übermittelte Angebot enthält folgende Angaben:

Zahl der zu übersetzenden Seiten oder Wörter,
Übersetzungssprache,
Bestimmungen zur Ermittlung des Preises für die Übersetzungsleistung. Diese Leistung wird als Pauschale, nach Zeitaufwand oder aufgrund des vom Dienstleister veranschlagten und am Tag der Angebotserstellung geltenden Preises pro Wort im Ausgangstext (also Preis x Wörter im zu übersetzenden Text) oder des Preises pro Wort im Zieltext (also Preis x Wörter im übersetzten Text) in Rechnung gestellt. Die Wortzahl wird von der Anwendung Microsoft Word festgestellt (Extras, Wörter zählen).
Abgabetermin für die Übersetzung,
Format der zu übersetzenden Dokumente, falls das Zieldokument besonders formatiert werden soll,
ggf. Zuschläge, die bei sehr kurzen Abgabefristen, speziellen terminologischen Recherchen oder anderen, nicht zum gewöhnlichen Leistungsangebot des Dienstleisters gehörenden Anfragen berechnet werden.
Zur ausdrücklichen und endgültigen Auftragsbestätigung sendet der Kunde das Angebot ohne Änderungen per Post oder Fax unterschrieben und mit der Formel Ich erkläre mein Einverständnis an den Dienstleister, falls das Angebot per Post oder Fax übermittelt wurde. Falls das Angebot elektronisch übermittelt wurde, sendet Kunde das Angebot und seine Einverständniserklärung per E-Mail zurück. Erhält der Dienstleister keine Angebotsannahme, behält er sich das Recht vor, nicht mit der Arbeit zu beginnen.

Erhält der Dienstleister innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Tag der Angebotsübermittlung keine Auftragsbestätigung entsprechend den oben genannten Bestimmungen, gilt das Angebot als hinfällig.

Der Dienstleister behält sich die Möglichkeit vor, nach Unterrichtung des Kunden, die Preise für Leistungen zu erhöhen und/oder den auf der ursprünglichen Auftragsbestätigung des Kunden vermerkten Abgabetermin nicht einzuhalten, und zwar in folgenden Fällen:

Änderung oder Hinzufügung von Texten durch den Kunden nach Angebotserstellung durch den Dienstleister. Hier behält sich der Dienstleister das Recht vor, das Honorar entsprechend dem Umfang des zusätzlich festgestellten oder verlangten Textes anzupassen.
Fehlende Dokumente bei der Angebotserstellung, d.h. wenn bei der Angebotserstellung nur eine ungefähre Wortzahl angegeben werden konnte und nur ein Textauszug vorlag.
Erhält der Dienstleister vom Kunden nach Bekanntgabe dieser neuen Abgabe- und/oder Rechnungsstellungsbedingungen keine ausdrückliche Zustimmung, behält sich der Dienstleister das Recht vor, nicht mit der Arbeit zu beginnen. Sofern im Angebot nichts anderes vorgesehen ist, trägt der Kunde die durch die Leistungserbringung entstehenden Kosten (Fahrten, Expressbriefe, usw.).

Entscheidungen, die prozentuale oder pauschale Preisnachlässe oder Preisstaffelungen betreffen (pro Seite, Zeile oder Stunde), liegen allein beim Dienstleister und gelten nur für die jeweilige Leistung. Dem Kunden eventuell gewährte Preisnachlässe oder Rabatte begründen keineswegs einen Anspruch auf Nachlässe oder Rabatte bei späteren Leistungen.

Sollte der Kunde vom Dienstleister kein Angebot erhalten haben, werden die Übersetzungsleistungen gemäß den gewöhnlich vom Dienstleister angesetzten Preisen berechnet.

3. NACHWEIS
Zum Zweck des Nachweises der Angebotsannahme, erklärt sich der Kunde bereit, Faxe, Briefe, E-Mails, Kopien und Datenträger als dem Original gleichwertige Beweismittel anzusehen.

4. ANZAHLUNG
Bei Aufträgen, deren Betrag vor Steuern über 1 000 Euro liegt, kann eine Anzahlung verlangt werden, deren Prozentsatz im Angebot vermerkt wird. Die Ausführung der Leistung beginnt in diesem Fall erst nach Eingang der Leistung beim Dienstleister.

5. ABGABEFRIST
Unter der Bedingung, dass der Dienstleister alle für die Übersetzungsleistung notwendigen Unterlagen erhalten hat, ist der auf dem Angebot vermerkte Abgabetermin nur dann gültig, wenn der Kunde seinen Auftrag gemäß den in Artikel 2 aufgeführten Bestimmungen innerhalb von einer Frist von 3 (drei) Werktagen ab Eingang des Angebots bestätigt. Ist diese Frist verstrichen, kann der Dienstleister die Abgabefrist nach seiner jeweiligen Auftragslage verlängern.

6. VERPFLICHTUNGEN DES DIENSTLEISTERS
Der Dienstleister ist bemüht, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung eine Übersetzung anzufertigen, die den Ausgangstext so genau wie möglich wiedergibt. Er unternimmt alles, die vom Kunden übermittelten Informationen (Glossare, Schaubilder, Zeichnungen, Abkürzungen) zu berücksichtigen und in die Übersetzung einzubinden. Der Dienstleister ist für Inkohärenzen oder Uneinigkeiten im Ausgangstext nicht verantwortlich. Die Überprüfung der technischen Kohärenz des Zieltexts obliegt ausschließlich dem Kunden.

7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle zu übersetzenden Texte zu übermitteln, sowie für das Textverständnis notwendige Informationen und gegebenenfalls spezifische, zu beachtende Terminologie. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, kann der Dienstleister nicht für mangelnde Übereinstimmungen oder für die Überschreitung der Abgabefrist verantwortlich gemacht werden.

Der Kunde verfügt ab Eingang der Übersetzung bzw. der revidierten Texte über eine Frist von 10 Werktagen, um schriftlich eine Beanstandung der Qualität der Leistung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß ausgeführt; Beanstandungen sind dann nicht mehr zulässig. Der Kunde erklärt, dass er Empfangsbestätigungen, die per Post, Fax oder auf elektronischem Weg eingehen als Zustellungsbeweis akzeptiert.

Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden auf Fragen des Dienstleisters zum Ausgangstext zu antworten. Ist diese Frist verstrichen, behält der Dienstleister sich das Recht vor, die Abgabefrist um 24 (vierundzwanzig) Stunden zu verlängern.

8. VERTRAULICHKEIT
Der Dienstleister verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der ihm mitgeteilten Informationen zu wahren, und zwar vor, während und nach der Erbringung seiner Leistung. Die Zusammenarbeit mit Kollegen, die ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegen, stellt keine Verletzung desselben dar. Auf Anfrage werden die Originaldokumente an den Kunden zurückgeschickt.

Dienstleister haftet nicht im Fall, dass Informationen bei der Datenübermittlung, insbesondere über das Internet, abgefangen oder umgelenkt wurden. Es obliegt dem Kunden, den Dienstleister bei der Auftragsbestätigung über die gewünschte Art der Datenübertragung in Kenntnis zu setzen, um die Vertraulichkeit wichtiger Informationen zu wahren.

9. FORMAT
Die Übersetzung wird per E-Mail im Originalformat oder im Word-Format an den Kunden übermittelt. Auf Anfrage kann die Übersetzung auch per Post oder Fax gesendet werden. Jede andere Art der Übermittlung und jedes andere Format muss auf einer Abmachung beider Parteien beruhen und kann Gegenstand einer zweiten Rechnung sein.

10. HAFTUNG
In jedem denkbaren Fall beschränkt sich die Haftung des Dienstleisters auf den Betrag der jeweiligen Rechnung.

Der Dienstleister kann nicht bei Reklamationen aufgrund von stilistischen Nuancen haftbar gemacht werden.

Die Angabe der Abgabefristen ist ein grober Anhaltspunkt, und ihre Nichtbeachtung kann nicht Verspätungsabschläge rechtfertigen. Der Dienstleister kann nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden oder Dritten durch eine Abgabeverzögerung entstanden sind, wenn höhere Gewalt oder eventuelle Zustellungsverspätungen (Fax, Modem, E-Mail, andere Übermittlungswege) die Ursache sind.

11. VERBESSERUNGEN UND KORREKTURLESEN
Bei Uneinigkeiten, die Einzelheiten der Leistung betreffen, behält der Dienstleister sich das Recht vor, gemeinsam mit dem Kunden Verbesserungen an der Leistung vorzunehmen. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, ist dem Dienstleister ein Abzug zur Korrektur vorzulegen.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Verbesserungen und Korrekturlesen Gegenstand einer zusätzlichen Rechnung auf Grundlage des aktuellen Stundentarifs.

12. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Sofern auf dem Angebot keine speziellen Bedingungen vermerkt sind, ist der in Rechnung gestellte Betrag ein Nettobetrag, ohne Skonto. Der Betrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei Zahlungen per Scheck oder Überweisungen aus dem Ausland werden Umtauschkosten oder Transaktionsgebühren auf dem Angebot vermerkt oder dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug kann die Arbeit an laufenden Aufträgen solange rechtmäßig unterbrochen werden, bis die Zahlung des Gesamtwerts erfolgt ist und der Kunde ist ohne vorherige Mahnung eine Verzugsstrafe schuldig, und zwar in Höhe des „Zinssatzes, den die Europäischen Zentralbank auf ihr letztes durchgeführtes Refinanzierungsgeschäft angewandt hat, zuzüglich 10 Prozentpunkte.“ (französisches Gesetz Nr. 2001-420 vom 15. Mai 2001) Zuzüglich dieser Verzugsstrafe sind Sie eine Pauschalabgeltung für Eintreibungskosten in Höhe von 40 Euro schuldig (Artikel D.441-5 des französischen HGB).

Bis zur vollständigen Zahlung der Leistung bleibt die Übersetzung Eigentum des Dienstleisters.

13. GEISTIGES EIGENTUM
Der Kunde vergewissert sich, dass er das Dokument an Dritte weiterleiten darf, bevor es dem Dienstleister zur Übersetzung übermittelt wird. Der Kunde muss daher der Autor des Originaldokuments sein, oder vom Inhaber der Urheberrechte vorab die Ermächtigung zur Übersetzung eingeholt haben.

Andernfalls kann der Dienstleister unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, wenn die gesamten, oder ein Teil der vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente ein Recht des geistigen Eigentums oder ein anderes Recht eines Dritten oder eine geltende Rechtsvorschrift verletzen würde. Gegebenenfalls kommt der Kunde allein für eventuelle Schäden und finanzielle Konsequenzen auf, die durch seine alleinige Nachlässigkeit verursacht wurden.

Des weiteren erkennt der Kunde an, dass die vom Dienstleister erhaltene Übersetzung ein neues Dokument ist, an dem der Autor des Originaltextes und der Dienstleister gemeinsam Urheberrechte innehaben. Bei literarischen oder künstlerischen Texten und unbeschadet der Vermögensrechte an seinem Werk behält sich demnach der Dienstleister das Recht vor, zu verlangen, dass sein Name gemäß Paragraf L.132-11 Code de la propriété intellectuelle (Gesetzbuch über geistiges Eigentum) auf jedem Exemplar oder jeder Veröffentlichung seiner Leistung steht.

14. ANNULLIERUNG
Erfolgt während der Erfüllung des Auftrags aus irgendeinem Grund eine dem Dienstleiter schriftliche mitgeteilte Annullierung, wird die bereits fertiggestellte Arbeit dem Kunden zu 100 % (Hundert Prozent) in Rechnung gestellt und die ausstehende Arbeit wird zu 50 % (fünfzig Prozent) in Rechnung gestellt.

15. GÜTLICHE EINIGUNG
Die Parteien verpflichten sich, in einem Streitfall gleich welcher Art eine gütliche Einigung nach folgendem Verfahren anzustreben: Bei Auftreten eines strittigen Sachverhalts ruft die betreibende Partei das Schiedsgericht (Comité d’arbitrage) der SFT (Société française des traducteurs; französischer Übersetzerverband) per Einschreiben mit Rückschein an und sendet eine Kopie dieses Schreibens per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei.

Die Parteien beauftragen das genannte Schiedsgericht, eine Einigung gemäß den von ihm bestimmten Modalitäten herbeizuführen, aus der sich ein Vergleich ergeben sollte. Die Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, damit diese Einigung zustande kommt. Sie verpflichten sich, nach Treu und Glauben zu handeln. Die Parteien verpflichten sich außerdem, während der vier Monate nach Anrufung des Schiedsgerichts kein Gericht anzurufen und erkennen an, dass eine dieser Verpflichtung entgegenstehende Anrufung als Ablehnung oder als Hindernis für eine gütliche Einigung in diesem Streitfall gedeutet werden kann und die Forderung begründet, einen Betrag von 1 500 Euro an die andere Partei zu überweisen.